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VDID Veranstaltung Fortbildung

KI – alles im rechtlichen Bereich?

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  • 15.05.2024
  • 18:00-19:30
  • Online

Die Projektgruppe KI des VDID lud am 15. Mai 2024 alle VDID Mitglieder exklusiv zu einem Vortragsabend mit der Rechtsanwältin Kim-Laura Linnenberg, von Lausen Rechtsanwälte ein. Sie ist spezialisiert auf Urheber- und Designrecht und zunehmend auch auf KI-Recht.

Sehr systematisch führte sie uns durch einen detailreichen Vortrag.

Gleich zu Beginn stellte sie uns den Link zur KI-Zentrale https://kizentrale.de/ki--tools/  vor, auf der alle KI-Tools und Apps zu finden sind.

Grundsätzlich lassen sich die Inhalte für die rechtliche Betrachtung in drei Unterpunkte kategorisieren: Input, Prompts und Output.

Die Prompts, also die Eingaben der Nutzer:innen, sind nicht geschützt und werden von fast allen KI-Betreibern, insbesondere in der freien Version, als Lerneingabe für die KI verwendet! Dadurch kann es bei der Eingabe von vertraulichen Daten, z.B. Geschäftsgeheimnissen, zu Rechtsverletzungen durch den Nutzer/die Nutzerin kommen. Aber auch die eigene Eingabe, z.B. von Ideen, verliert unmittelbar ihren Schutz.

Es ist daher notwendig, die jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter genau zu lesen und wichtige Eingaben nur in den kostenpflichtigen Versionen zu verwenden. Wenn man für Auftraggeber:innen arbeitet, ist es sinnvoll, die Suchanfragen/Prompts als eine Art Beweismittel zu dokumentieren. Übrigens gibt es für uns eine wunderbare Alternative zu ChatGPT, nämlich neuroflash - fokussiert auf die deutsche Sprache aus Deutschland.

Die kommerzielle Nutzung von KI-Ergebnissen ist oft ausgeschlossen (vor allem bei unbezahlten Diensten). Bislang gibt es zwar keine Klagen von KI-Betreibern gegen solche Nutzungen, dennoch ist hier Vorsicht geboten. Eine weitere rechtliche Stolperfalle ist, die in den AGB vieler KI-Anbieter angegebene Kennzeichnungspflicht.

Zwar kann der „Entwerfer“ nur eine natürliche Person sein, dies schließt die Schutzfähigkeit als Design jedoch nicht zwingend aus. Hier besteht gerade der Unterschied zum Urheberrecht.

Wie in der Praxis am sinnvollsten vorzugehen ist, interessiert die rund 20 Teilnehmer:innen, denn vieles ist von Seiten des Gesetzgebers noch offen und Entscheidungen der Gerichte müssen erst noch eine Richtung vorgeben.

Sybs Bauer, VDID Regionalgruppe 01

Über Kim-Laura Linnenberg:
Die rechtlichen Schwerpunkte von Kim-Laura Linnenberg bei Lausen Rechtsanwälte sind Urheber- und Designrecht. Kim-Laura Linnenberg berät Mandant:innen aus allen Branchen zu urheber- und designrechtlichen Fragen wie Designschutz, Verwertung und Durchsetzung von Schutzrechten, sowie zu neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz und aktuellen Themen wie Nachhaltigkeit.

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